Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Rücksicht aufeinander nehmen. Insbesondere dann, wenn sie Veränderungen an den allgemeinen Teilen des Objektes oder in Gemeinschaftsräumen vornehmen möchten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie in Wien durchführen können und was Sie dafür benötigen. Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich aber immer an Ihre Hausverwaltung in Wien wenden und alle relevanten Details vorab besprechen.
Bauliche Veränderungen, die keine Zustimmung benötigen
Als Wohnungseigentümer in einem Wohnungseigentumsobjekt sind Sie Eigentümer der Wohneinheit und können darüber frei verfügen. An Räumen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, haben Sie jedoch nur einen begrenzten Eigentumsanteil. Dazu zählt auch die Fassade. Alle Bestimmungen sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgehalten.
Planen Sie unwesentliche bauliche Veränderungen im Inneren Ihrer Wohneinheit, müssen Sie Ihre Miteigentümer nicht fragen.
Wichtig ist hierbei, dass die Änderungen …
- keine schutzwürdigen Interessen der anderen Eigentümer verletzen
- eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Liegenschaft bewirken
- eine Gefährdung der Sicherheit von Personen, des Hauses oder Gegenständen bewirken
Bauliche Veränderungen, für die Sie die Zustimmung der Miteigentümer benötigen
Trifft einer der oben genannten Punkte zu, ist zwingend um die Zustimmung aller Miteigentümer zu bitten.
Betreffen die baulichen Veränderungen allgemeine Teile der Immobilie, wie etwa die Fassade, Teile des Daches oder Rasenflächen, muss die Änderung zudem …
- einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen
- der Übung des Verkehrs entsprechen
Bedeutet: Ohne Zustimmung dürfen Sie beispielsweise keine Satellitenschüssel an der Fassade anbringen.
Ist durch den Umbau das Objekt eines anderen Eigentümers betroffen, muss der Betroffene die Änderungen nur zulassen, falls …
- keine wesentlichen bzw. dauernde Beeinträchtigung des Wohnungseigentums eintritt
- die Änderung bei Abwägung aller Interessen trotzdem zumutbar ist
Ausnahmen von der Regel
Gemäß WEG genießen gewisse bauliche Veränderungen besondere Privilegien. Bedeutet: Die Verkehrsübung und das wichtige Interesse des anderen Wohnungseigentümers spielen hier bei der Zustimmung keine besondere Rolle.
Dazu zählen …
- der Einbau einer Wasserentnahmestelle oder eines WCs in das Innere des Objektes
- die Errichtung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernsprechleitungen, Heizungsanlagen und ähnliche Einrichtungen
- notwendige Einrichtungen für Hörfunkempfang, Fernsehempfang sowie Multimediadienste
Die WEG-Novelle 2022 hat vieles vereinfacht
Da die Einholung der Zustimmung aller Eigentümer oftmals eine große Hürde darstellte, hat der Gesetzgeber durch die WEG-Novelle 2022 weitere Erleichterungen vorgenommen. So gilt in gewissen Bereichen die Zustimmung automatisch als erteilt, sofern alle Miteigentümer vorab schriftlich informiert wurden und innerhalb von 2 Wochen kein Widerspruch erfolgte.
Diese sogenannte Zustimmungsfiktion betrifft …
- … den Einbau von E-Ladestationen (bis 5,5 kWh) zum Langsamladen eines E-Fahrzeugs
- … die Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen auf einem einzelnen Reihenhaus.
- … eine barrierefreie Ausgestaltung eines Objektes oder von allgemeinen Teilen der Immobilie
- … den Zubau von Beschattungselementen (Rollläden, Markisen, Außenjalousien), sofern sie dem äußeren Erscheinungsbild angepasst werden
- … den Einbau von Sicherheitstüren
Außerhalb der genannten Bereiche kommt die Zustimmungsfiktion aber nicht zum Tragen.
So sollten Sie bei geplanten baulichen Veränderungen vorgehen
Grundlegend sollten Sie immer zur Sicherheit bei Ihrer Hausverwaltung nachfragen, ob eine geplante Veränderung zustimmungspflichtig ist oder nicht. Im Zweifelsfall kann es nie schaden, die Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen. Aus Beweis- und Dokumentationsgründen ist es immer sinnvoll, um eine schriftliche Zustimmung zu bitten. Adressen und Kontaktmöglichkeiten der Miteigentümer können bei der Hausverwaltung erfragt werden.
Sie sind auf der Suche nach einer Eigentumswohnung? Das müssen Sie beachten!
Nun wissen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Wohnungseigentümer in Wien bei einem geplanten Umbau erwarten. Falls Sie nun über den Kauf einer Wohnung nachdenken, sollten Sie aber nichts überstürzen.
Als Eigentümer profitieren Sie von vielen Vorteilen, wie etwa verringerten Fixkosten, weitestgehend freiem Gestaltungsspielraum und langfristiger Sicherheit. Zudem gelten Immobilien nach wie vor als besonders stabile Anlageform und können ohne Kaufvertrag, beispielsweise durch Vererbung oder Verschenkung, weitergegeben werden.
Trotzdem sollten Sie keinesfalls die „Katze im Sack“ kaufen und überlegt handeln. Gerade die Bundeshauptstadt gilt als heißes Pflaster, an dem man sich schnell die Finger verbrennen kann. Mit fast 80 % liegt der Mietanteil nämlich ungewöhnlich hoch, entsprechend übersichtlich gestaltet sich das Kaufangebot. Zum Vergleich: In Gesamtösterreich beträgt der Eigentumsanteil etwa die Hälfte.
Holen Sie sich professionelle Unterstützung
Neben der Lage und dem Zustand der Immobilie gilt es beim Kauf einer Wohnung viele weitere Faktoren zu beachten, die einen Laien schnell überfordern können. Professionelle Immobilienmakler in Wien unterstützen Sie nicht nur bei der Suche nach geeigneten Immobilien, sondern stehen Ihnen auch während des gesamten Ablaufs hilfreich zur Seite.
Sie kümmern sich unter anderem in Ihrem Namen um die Aufbereitung und Recherche aller relevanten Dokumente. Hinzu kommt, dass konzessionierte Makler in Wien der gesetzlichen Aufklärungspflicht unterliegen. Dies garantiert Ihnen mehr Sicherheit und Transparenz bei der Bewertung einer Immobilie. Sie sollten darum unbedingt auf professionelle Unterstützung setzen, und zwar von Anfang an.